Grundsätzlich besteht die Wahl zwischen einem verbrauchsbasierten und einem bedarfsbasierten Energieausweis, wobei der Bedarfsausweis in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben ist. Für Neubauten, nach umfassenden energetischen Sanierungen oder für unsanierte Wohngebäude mit bis zu vier Einheiten (Bauantrag vor dem 1. November 1977) ist er die einzig richtige Wahl. Der wesentliche Unterschied liegt in der Berechnungsgrundlage: Während der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlichen, nutzerabhängigen Energieverbrauch der letzten Jahre basiert, bewertet der Bedarfsausweis objektiv die energetische Qualität der Bausubstanz und Anlagentechnik. Aus diesem Grund sind die Kennwerte beider Ausweisarten nicht direkt miteinander vergleichbar, was bei der Bewertung einer Immobilie unbedingt berücksichtigt werden sollte.