Ein Energieausweis ist ab dem Datum seiner Ausstellung zehn Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist kann er nicht einfach verlängert werden; bei erneutem Bedarf, beispielsweise für einen Verkauf oder eine Neuvermietung, muss ein komplett neuer Ausweis erstellt werden.
Achtung: Vorzeitiger Erneuerung nach Sanierung
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme von dieser Zehn-Jahres-Regel: Ein neuer Energieausweis wird immer dann sofort erforderlich, wenn Sie eine umfassende energetische Modernisierung am Gebäude durchführen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die Fassade nachträglich dämmen oder mehr als 10 % der Fläche eines Außenbauteils erneuern. Der Grund dafür ist logisch: Durch die Sanierung verbessert sich die Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Der alte Ausweis würde diesen neuen, besseren Zustand nicht mehr korrekt abbilden und verlöre damit seine Gültigkeit und Aussagekraft.

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