Nein, ein Energieausweis kann grundsätzlich nicht für eine einzelne Wohnung ausgestellt werden. Er bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude als energetische Einheit. Der Grund dafür ist, dass die energetische Bewertung auf der gemeinsamen Gebäudehülle (also Dach, Außenwände, Fenster) und der zentralen Anlagentechnik wie der Heizung basiert, die das gesamte Haus versorgen. Der Zustand einer einzelnen Wohnung lässt sich davon nicht sinnvoll trennen.
Wenn Sie als Eigentümer einer Wohnung einen Energieausweis für einen Verkauf oder eine Vermietung benötigen, ist daher der gültige Ausweis für das Gesamtgebäude das richtige und notwendige Dokument. Zuständig für die Beauftragung und die Kostenübernahme ist in der Regel die Eigentümergemeinschaft (WEG). Als einzelner Eigentümer haben Sie das Recht, die rechtzeitige Bereitstellung des Ausweises von Ihrer Hausverwaltung einzufordern.

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