Der Energieausweis muss Kauf- oder Mietinteressenten spätestens bei der ersten Besichtigung unaufgefordert und in physischer Form vorgelegt werden, da eine digitale Ansicht nicht ausreicht. Bereits im Vorfeld sind Sie verpflichtet, in kommerziellen Immobilienanzeigen wichtige Kennwerte wie die Ausweisart, den Energiekennwert, den Energieträger, das Baujahr und die Effizienzklasse anzugeben. Verstöße gegen diese Pflichten können empfindliche Bußgelder zur Folge haben, weshalb für Wohnungseigentümer besonders wichtig ist, dass die Eigentümergemeinschaft für die rechtzeitige Bereitstellung des Ausweises zuständig ist.